SPD Kommunalpolitiker für verbindliche Mindestlöhne

Veröffentlicht am 27.02.2008 in Pressemitteilungen

SGK Landesvorstand verabschiedet Resolution zum Mindestlohn

Der Landesvorstand der Gemeinschaft der sozialdemokratischen Kommunalpolitiker in Baden-Württemberg (SGK) fordert die Einführung verbindliche Mindestlöhne in Deutschland. Dazu verabschiedete der Landesvorstand auf seiner jüngsten Sitzung in Stuttgart einstimmig eine Resolution.

"Wer einer Vollerwerbstätigkeit nachgeht, muss auch vom Lohn leben können“, so der Appell des SGK-Landesvorsitzenden und Schwäbisch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim. Mindestlöhne sind nicht nur ein effektives Instrument gegen Dumpingwettbewerb im Lohnbereich und gegen soziale Ausgrenzung, sondern mit Blick auf die finanzielle Entlastung der Kommunen und der Steuerzahler sowie für die Steigerung der Kaufkraft auch volkswirtschaftlich vernünftig, so Pelgrim.

Die SGK-Resolution im Wortlaut

Resolution der SGK Baden-Württemberg, Stuttgart, den 26. Februar 2008

Für verbindliche Mindestlöhne in Deutschland

Der Landesvorstand der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Baden-Württemberg fordert die Einführung verbindlicher Mindestlöhne in Deutschland.

Mindestlöhne sichern gesellschaftliche Teilhabe.

Mindestlöhne sind erforderlich, um Lohndumping im europäischen Wettbewerb zu vermeiden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Heute erhalten in Deutschland rund 738 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzend Arbeitslosengeld II, da ihr Lohn unterhalb des Existenzminimums liegt. Der Staat und somit die Steuerzahler zahlen damit dauerhaft einen Teil der Löhne.

Das ist eine Fehlleitung von Steuermitteln. Wer mit seiner Arbeit zum Wohlstand unserer Gesellschaft beiträgt, muss auch vom Lohn für diese Arbeit leben können.

Mindestlöhne entlasten die Kommunen.

Die Kommunen springen ein, wenn der Lohn allein zum Leben nicht ausreicht. Zu den kommunalen Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zählen unter anderem Unterkunfts- und Heizungskosten sowie flankierende Angebote wie die Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung. Durch die Einführung von Mindestlöhnen würden die Kommunen von den Zuzahlungen nach Hartz IV entlastet. Der Gestaltungsspielrum könnte für wichtige Investitionen in die kommunale Infrastruktur genutzt werden.

Mindestlöhne gefährden keine Jobs.

Die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern zeigen, das Mindestlöhne weder zu weniger Beschäftigung führen noch das Entstehen neuer Arbeitsplätze verhindern. Zum Beispiel hat die Einführung von Mindestlöhnen in mit Deutschland vergleichbar strukturierten Ländern wie den Niederlanden (8,08 Euro pro Stunde), Irland (8,65 Euro pro Stunde) und Großbritannien (8,20 Euro pro Stunde) keineswegs negativ auf die Beschäftigung gewirkt. Allein in Großbritannien sind seit der Einführung im Jahr 1999 rund 1,7 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

Mindestlöhne sind nicht nur ein effektives Instrument gegen Dumpingwettbewerb im Lohnbereich und gegen soziale Ausgrenzung, sondern mit Blick auf die finanzielle Entlastung der Kommunen und der Steuerzahler sowie der Steigerung der Kaufkraft auch volkswirtschaftlich sinnvoll.

Kommunen müssen Tariftreue einfordern.

Über die Vergabekriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe können und sollen Kommunen Einfluss auf die Einhaltung von Tarif- und Mindestlöhnen nehmen. Die Tariftreue muss ein Entscheidungskriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe sein.

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