Lesermeinung: Antrag für mehr Geld für Mobilität richtig

Veröffentlicht am 04.06.2017 in Bundespolitik

Im Rahmen unserer Diskussion zum Sozialticket haben wir durchaus auch erwähnt, dass das Problem eigentlich beim Bund liegt, weil die Mittel im SGB II und SGB XII für Mobilität deutlich zu niedrig angesetzt sind.

Dazu hat uns nun eine zustimmende Zuschrift erreicht, die den Bogen aber auch weiter spannt. Wir möchten diese Zuschrift als Leserbrief weitergeben.

Mit Interesse habe ich von dem Antrag des Kreisverbandes an die Programmkommission gelesen, die für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel  im Regelsatz enthaltenen Beträge zu erhöhen.

Bekanntlich ist die zum 1.1.2005 in Kraft getreten Bemessung der Geldleistungen im SGB II und SGB XII von Beginn an und bis heute berechtigter Kritik ausgesetzt. Im ersten Regelsatzurteil vom Februar 2010 hat das BVerfG einen zusätzlichen Anspruch für einmalige Leistungen ab Urteilserlass verfügt, die unplausible Bemessung gerügt und zudem beanstandet, dass keine ausreichenden Leistungen für Kinder und Jugendliche vorgesehen waren. Die Nachbesserungen des Gesetzgebers wurden erneut verfassungsrechtlich überprüft.  In seiner  2. Regelsatzentscheidung vom Juli 2014 sieht das Gericht die jetzt geltenden Regelungen zwar als noch verfassungsgemäß an, fordert den Gesetzgeber jedoch auf, künftig zu prüfen, ob nicht die Gefahr einer Unterdeckung besteht. Genannt werden neben den Kosten für Haushaltsstrom, langlebigen Konsumgütern (wie Kühlschrank und Waschmaschine), Ausgaben für Hilfsmittel, die nicht von der gesetzl. Krankenversicherung übernommen werden auch die für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallenden Kosten.

Vor diesem Hintergrund zielt die Initiative des Kreisverbands in die richtige Richtung. Meine Anregung wäre, den Antrag bei Gelegenheit zu erweitern auf weitere Kosten (s.o.), bei denen die Gefahr der Unterdeckung besteht. Die Wohlfahrtverbände vertreten einhellig die Auffassung, dass der Regelsatz zu niedrig ist und deutlich erhöht werden muss.  Peter Hartz hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Ende 2014 daran erinnert, dass die Hartz-Kommission 2002 einstimmig einen Regelsatz von rd. 520 € für Alleinstehende mit eigenem Haushalt vorgeschlagen hatte, festgesetzt wurde hingegen zum 1.1.2005 ein Betrag von 345 €. Die konkrete Ausgestaltung von SGB II und SGB XII im Geldleistungsbereich – aber auch die z.T. völlig übertriebenen Sanktionen, von denen einige der Gesetzgeber, andere die Sozialgerichtsbarkeit inzwischen „entschärft“ hat, sowie der völlig unzureichende Verwaltungsvollzug mit einer regelrechten Flut von Gerichtsverfahren - hat seit mehr als 10 Jahren zu berechtigtem Unmut  und Vertrauensverlust gegenüber „der Politik“ bei Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten geführt, was wohl auch zu einem Wegbrechen von SPD-Wählerstimmen bei diesem Personenkreis geführt haben dürfte. Auch vor diesem Hintergrund gefällt mir die Initiative des Kreisverbandes.

Mit besten Grüßen,
Ulrich Sartorius

 
 

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