Doppelhaushalt unterstreicht Bedeutung der Bildung

Veröffentlicht am 12.12.2014 in Landespolitik

Der Landtag hat heute über den Einzelplan des Kultusministeriums beraten. „Wir investieren massiv in die Bildung, um die Chancengerechtigkeit des baden-württembergischen Schulwesens weiter zu verbessern", erklärt Kultusminister Andreas Stoch. Im Jahr 2015 plant das Land mit rund 9,88 Milliarden Euro für die Bildung (ohne Hochschulbereich). Das sind rund 250 Millionen Euro mehr als im Jahr 2014.

Im Jahr 2016 werden es sogar rund 10,1 Milliarden Euro sein. Verglichen mit 2014 sind es etwa 438 Millionen Euro mehr, die in den Haushalt des Kultusministeriums fließen.

Der größte Anteil der Bildungsausgaben entfällt weiterhin auf das Personal. Etwa 87 von 100 Euro des Kultusetats werden dabei für die im Schulwesen tätigen Menschen verwendet.

Ein großer Erfolg ist, dass sich die Zahl der an den öffentlichen Schulen unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer in den nächsten zwei Jahren nur unwesentlich verändert. Zum kommenden Schuljahr 2015/2016 werden überhaupt keine Lehrerstellen abgebaut.

Zum Schuljahr 2016/2017 sollen voraussichtlich nur 400 statt der im alten Abbaupfad vorgesehenen 1.776 Stellen nicht mehr wieder besetzt werden.

Kultusminister Andreas Stoch betont: „Qualität hat Vorrang. Deshalb wird die Landesregierung auf der Basis aktueller Schülerzahlen von Jahr zu Jahr neu prüfen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer für eine gute Unterrichtsversorgung im Land erforderlich sind.“

Die Ausgaben im Einzelnen:

Bereits in diesem Schuljahr werden die Schulen in der Inklusion mit 200 Deputaten unterstützt.

Die Landesregierung wird die Ganztagsangebote weiter ausbauen. In den beiden nächsten Jahren sind deshalb zusätzliche Ressourcen im Umfang von 572 Deputaten für neue Ganztagsgrundschulen eingeplant.

Das Land setzt weiterhin einen Schwerpunkt auf die frühkindliche Förderung. Ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 wird das Fördervolumen des Sprachförderprogramms SPATZ um weitere 4 Millionen Euro auf nun 21 Millionen Euro aufgestockt. Damit können zum Beispiel die Gruppengrößen deutlich abgesenkt werden.

Mit 11,7 Millionen Euro in 2015 und 13 Millionen in 2016 werden junge Flüchtlinge und Zuwanderer in Vorbereitungsklassen und anderen Angeboten unterstützt. Für die frühkindliche Förderung von Kindern aus Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien werden zusätzlich jeweils 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Prävention wird mit zusätzlichen Mitteln gestärkt. Für 2015 werden die verfügbaren Haushaltsmittel um 2,6 Millionen auf rund 11,7 Millionen Euro, für 2016 um 4,5 Millionen Euro auf rund 13,6 Millionen Euro erhöht. Damit soll vor allem das System der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer ausgebaut werden.

Jeder zehnte Euro des Kultusetats wird für öffentliche berufliche Schulen eingesetzt. Der Einzelplan des Kultusministeriums enthält für die berufliche Bildung junger Menschen etwa 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Breits in den vergangenen Haushalten hat diese Landesregierung die Zuschüsse an die Privatschulen mit einer Jahreswirkung von fast 40 Millionen Euro erhöht. Mit der letzten Erhöhung ist bereits ein Kostendeckungsgrad von fast 79 Prozent erreicht.

Im kommenden Doppelhaushalt sollen die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft zum August 2015 nochmals um 6,7 Millionen Euro erhöht werden. Dies bedeutet in der Jahreswirkung ab 2016 eine Zuschussanhebung von rund 16 Millionen Euro.

Der mit dem organisierten Sport vereinbarte Solidarpakt ist im Doppelhaushalt 2015/16 erneut abgesichert. Die Fördersummen werden um jährlich 400.000 Euro erhöht. Im Haushalt für das Jahr 2015 sind insgesamt 86,7 Millionen Euro für die Sportförderung vorgesehen.

Auch bei der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus gibt es eine Steigerung: Das veranschlagte Programmvolumen erhöht sich von 12 Millionen Euro in 2015 um 5 Millionen Euro auf 17 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2016.

Auch in Weiterbildung wird weiter investiert: Das Land erhöht die Grundförderung für die allgemeine Weiterbildung im Jahr 2015 um rund 3,9 Millionen Euro auf rund 21,2 Millionen Euro und um rund 8,6 Millionen Euro im Jahr 2016 auf rund 25,9 Millionen Euro. Damit erreicht das Land wie in der Koalitionsvereinbarung zugesagt den bundesweiten Durchschnitt.

 

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