Ohne Geld keine bedarfsgerechte Förderung behinderter Menschen

Veröffentlicht am 03.01.2019 in Kommunalpolitik

Der Landkreis muss seinen Behinderteneinrichtungen mehr Geld zur Verfügung stellen, und zwar für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der infolge der Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nicht nur beim Kreis selbst, sondern in hohem Maße  auch bei den betroffenen Behinderteninstitutionen anfällt.

Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Gesetzgeber weg von der reinen Fürsorge für behinderte Menschen hin zu einem modernen Teilhaberecht, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Diese Bedürfnisse will man nach einem bundeseinheitlichen Verfahren ermitteln und in konkrete Angebote für die Menschen umsetzen.

Bedarfsermittlung und Angebotsentwicklung binden Arbeitskraft und kosten Geld - sowohl bei den Kreisverwaltungen wie auch bei den Behinderteneinrichtungen. Wenn nun aber die Einrichtungen selbst für diesen immensen Mehraufwand aufkommen müssen, dann geht das voll zu Lasten der Qualität von Pflege und Betreuung.

Die SPD Breisgau-Hochschwarzwald fordert deshalb vom Landratsamt mehr Rückendeckung für die Behinderteneinrichtungen im eigenen Landkreis. Wie sollen diese Institutionen zu bedarfsgerechten Leistungen kommen, wenn für die Umsetzung keine Mittel zur Verfügung stehen? So wird man den Menschen nicht gerecht. Die Leistungen für Menschen mit Behinderung sind keine Almosen, sondern eine Selbstverständlichkeit in einer solidarischen Gesellschaft.

Takis Mehmet Ali

 

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