Klimaschutz auf kommunaler Ebene

Veröffentlicht am 09.08.2021 in Kommunalpolitik

In vielen Kommunen suchen engagierte Gemeinderät:innen nach Möglichkeiten einer konsequenten Klimaschutzpoltik. Das ist gar nicht so einfach, denn der Spielraum ist begrenzt. Die Vorgaben von EU, Bund und Land sind ein enges Korsett für die Städte und Gemeinden und wettbewerbsbeschränkende Vorgaben tun ihr übriges. Wir haben uns deshalb in unserem Forum Kommunalpolitik mit Gabi Rolland, der umweltpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion, zu diesem Thema unterhalten.

Enge Spielräume hin oder her, es kann schon einiges getan werden. Wir haben einige Punkte zusammengetragen, die wir hier ohne bestimmte Reihenfolge weitergeben wollen.

  1. Erstellen einer Energiebilanz: Wo wird auf der Gemarkung Wärem und Strom verbraucht? Wo entstehen Wärme und Strom? Welche Verknüpfungen sind möglich. Es gibt Firmen und Projekte, die die Gemeinden dabei unterstützen. Hier kann zum Beispiel die badenova genannt werden.
  2. Erarbeiten eines Wärmekonzeptes: Nach dem Klimaschutzgesetz 2020 (KSG 20) sind Stadtkreise und Große Kreisstädte bei einer finanziellen Förderung durch das Land und mit Unterstützung durch die Klima- und Energieagentur BW (KEA) dazu verpflichtet. Das Ziel ist ein umsetzbares Fern- und Nahwärmekonzept z.B. mit den Komponenten Kraft-Wärme-Kopplung, Biogaseinspeisung, Holzhackschnitzel, Pelletanlagen, etc.
  3. Der energetischen Sanierung der Gebäude kommt eine besondere Bedeutung zu und das gilt für alle Gebäude gleichermaßen. Für die öffentlichen, wie für die privaten, für die zum Wohnen und die Gewerbebauten. Hier ist es wichtig, die Betroffenen Menschen zu beteiligen. Das ist die Schüler:innenvertretung genauso, wie Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Gebäuden. Ebenso wichtig: Die Mieten und Pachtzinsen dürfen nach einer Sanierung nicht durch die Decke gehen. Deshalb sollte man die Abschreibungen auf die Lebensdauer des Gebäudes berechnen.
  4. Mieterstrommodelle sind möglich. Es gibt solche Lösungen zum Beispiel bei der Wohnbaugesellschaft Blankenberg im Harz.
  5. Förderung eines Stromsparchecks für Mieter:innen durch die Regionale Energieagentur und dem Modell der Durchführung auf Augenhöhe (Sozialhilfeempfänger berät Sozialhilfeempfänger, Student berät Student, etc.). Hier wäre eine finanzielle Förderung durch das Land wünschenswert.
  6. Beteiligung an der Energiekarawane der Freiburger Energie- und Solaragentur (FESA), was durch Bund und Land gefördert wird und Hauseigentümer hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen berät.
  7. Photovoltaik (PV) Offensive: Welche Dächer kommen in Frage? Man kann die Wirtschaftlichkeit und Technische Umsetzung für alle Dächer auf der Gemarkung klären, Installation von Fassaden-PV-Anlagen überprüfen und auch Freiflächen in diese Prüfung miteinbeziehen.
  8. Auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung müssen PV-Anlagen weiter Strom einspeisen können. Dazu gibt es zum Beispiel in Freiburg Stadtstrommodelle, bei denen Stadt und Energieversorger zusammenarbeiten.
  9. Gemeinden müssen konsequent über all dort die Windkraft unterstützen wo ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.
  10. Wasserkraftpotenzial prüfen. Hier dürfte es bereits Vorarbeiten durch die Wasserbehörden und Regierungspräsidien zur sogenannten kleinen Wasserkraft geben.
  11. Beteiligung der Bürger:innen an Projekten zu erneuerbaren Energien. Im hessischen Trendelburg wurde beispielsweise zusammen mit einer regionalen Bank ein Energiesparbrief entwickelt.
  12. Beim Thema Verkehr/Mobilität kann man an Pedelecs für die Verwaltung denken, ein E-Ladenetz umsetzen, Radschnellwege entwickeln und eine gute Radinfrastruktur bei Arbeitgebern mit sicheren und trocknen Abstellmöglichkeiten, Dusch- und Reparaturmöglichkeiten bereitstellen.

Diese Liste ist mitnichten vollständig, kann aber je nach Gemeinde und Gemeindegröße Anregungen für Eigeninitiativen bieten.

Oswald Prucker

 

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