Individuelle Bedürfnisse von Behinderten sind budgetneutral nicht zu befriedigen

Veröffentlicht am 20.03.2019 in Kreisverband

SPD Markgräflerland und der Kreisverband kritisiert das Vorgehen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ignoriere die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und wolle die individuelle Bedarfsdeckung bei Menschen mit Behinderung weiterhin von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln abhängig machen, kritisieren die SPD Markgräflerland und die Kreis-SPD.

Das Bundesteilhabegesetz will sicherstellen, dass Behinderte und Menschen mit Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben führen und  - unabhängig von der gewünschten Wohnform - am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die praktische Umsetzung dieses Gesetzes ist in Baden-Württemberg in vollem Gang. Die Landkreise sind verpflichtet, die Umstellung vor Ort zu gewährleisten.

Der sozialdemokratische Ortsverein Markgräflerland meldet sich nach eigenem Bekunden mit dem Postulat einer  „Stärkung der Teilhabechancen für Menschen mit Assistenzbedarf“ zu Wort, um sich für jene Menschen im Landkreis einzusetzen, die der Unterstützung bedürfen, gerne aber am Alltagsleben teilnehmen wollen. 

Derzeit werden viele der so genannten Bedarfe über Pauschalen finanziert. Doch beklagen in der Behindertenarbeit verantwortlich Tätige, dass diese Mittel schon heute nicht auskömmlich sind. „Es ist egal, ob die Menschen in Wohnheime leben oder eine ambulante Betreuung erhalten, die meisten können nur selten individuell gefördert werden, da das aktuelle Budget schon nicht ausreicht“, kritisiert die SPD Markgräflerland auf der Grundlage einschlägiger Mitteilungen aus dem Kreise der Leistungserbringer, sprich der Heime.

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erstatte aktuell die Kosten der Betreuung in Form von Pauschalen nach bestimmten „Leistungstypen“ beziehungsweise „Hilfebedarfsgruppen“, legt die SPD dar. Die Entgelte seien dabei auf der Grundlage so genannter Gruppenbedarfe kalkuliert, die allerdings keinen Spielraum böten für  individuelle Bedürfnisse von Behinderten, bemängeln die Sozialdemokraten.

Es sei zu begrüßen, dass der Bund als Gesetzgeber und die vormalige SPD-Sozialministerin Andrea Nahles dies ändern und den individuellen Bedarf in den Vordergrund stellen wollen, teilt die SPD mit.  Mit Sorge zu betrachten sei indes, dass bereits jetzt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von einer budgetneutralen Umstellung spreche, also davon, dass die neuen Entgelte keine Auswirkungen auf die Etats der einzelnen Behinderteneinrichtungen haben.

Tatsächlich sei aber die über die Gruppenbedürfnisse hinausgehende Gewährung individueller Zusatzleistungen bei „Menschen mit Assistenzbedarf“  auf budgetneutrale Weise gar nicht möglich, seien die zur Verfügung stehenden  Mittel doch schon weitgehend durch die Finanzierung von Gruppenangeboten gebunden, stellt die Kreis-SPD und der Ortsverein Markgräflerland fest. Schon heute sei es schwierig, Gelder erstattet zu bekommen, die dafür aufgewendet werden, den individuellen Bedarf vor allem geistig und seelisch beeinträchtigter Menschen zu stillen.

„Den Sorgen und Nöten von Menschen mit Unterstützungsbedarf mit dem Gebot der Budgetneutralität entgegenzutreten, anstatt gemeinsam an lebenspraktischen Lösungen zu arbeiten, grenzt an Ignoranz“, schreibt die SPD Markgräflerland in ihrer Stellungnahme. Gefordert wird eine „budgetunabhängige Betrachtung des Bedarfs der Menschen“. Appelliert wird an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald,  „sich von einer restriktiven Sozialpolitik in dieser Sache zu verabschieden“.

Die SPD werde sich weiterhin in den einzelnen Gemeinden des Landkreises für mehr Finanzmittel einsetzen, um echte Teilhabechancen zu ermöglichen. „Hilfsbedürftige behinderte Menschen sollten selbstbestimmt so leben können, wie sie es wollen und nicht so, wie sie müssen, weil es den Haushaltsverantwortlichen des Landkreises anders nicht passt“, heißt es in der Stellungnahme.

Bernd Michaelis

 

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