Grün-schwarz lässt die Kreise im Stich

Veröffentlicht am 25.07.2017 in Landespolitik

Nachdem Frau Merkel 2015 im Alleingang Tür und Tor Deutschlands öffnete, hat auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit einer enormen Kraftanstrengung alles dafür getan, die ankommenden Menschen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Dies im Vertrauen auf die damalige grün-rote Landesregierung, die eine Abkehr von der Pauschalenzahlung hin zu einer Spitzabrechnung der Kosten zugesagt hatte. Nach der Landtagswahl wurde diese Zusage von der jetzigen grün-schwarzen Regierung mehrfach bestätigt.

Da unser Kreis nicht über große Mengen von leerstehendemWohnraum verfügt, musste rasch neuer Wohnraum geschaffen werden, teils mit Containerlösungen, teils mit Holzständerbauten oder auch in fester Bauweise. Hierfür waren die Pauschalen, die einmalig für die Aufnahme eines Flüchtlings gezahlt werden, bei weitem nicht ausreichend, so dass millionenschwere Kredite aufgenommen werden mussten. Insbesondere die Abschreibungen dieser Gebäude belasten jetzt jährlich den Kreishaushalt, so dass für die zugesagte Spitzabrechnung zwingend eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erforderlich gewesen wäre. Wir wollen keine jährlichen Almosen der Landesregierung, sondern Rechtssicherheit für die Erstattung der uns angefallenen Kosten.

Auf mündliche Anfrage von Sabine Wölfle, MdL der SPD am 20.07.2017 zur Umsetzung der Spitzabrechnung geben Innen- und Finanzministerium nun an, dass sie für 2015 eine Festlegung neuer kreisindividueller Pauschalen planen. Das gleiche soll dann irgendwann für 2016 geschehen. Dies hat mit der zugesagten Spitzabrechnung nichts mehr zu tun, da Pauschalen eben nur einmalig gezahlt werden, die Kosten aber über die nächsten Jahrzehnte weiterlaufen. Wenn wir für die Gebäude im Schnitt mit 20 Jahren Abschreibung rechnen, wären das für die 2 Jahre gerade mal 10% Erstattung (eher weniger, da die meisten Gebäude in 2015 erst errichtet wurden), bei den übrigen 90% besteht die erhebliche Gefahr, dass der Kreis auf den Kosten sitzen bleibt. Somit wäre es nicht mehr möglich, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.

Aufgaben von oben nach unten zu delegieren und dann nicht dafür bezahlen zu wollen ist im besten Falle schäbig. In diesem Fall wäre es für uns katastrophal.

Birte Könnecke

 

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