Antrag auf Sozialticket wieder eingereicht

Veröffentlicht am 28.11.2019 in Kreistagsfraktion

Wie bereits vor einem Jahr angekündigt: Die SPD Kreistagsfraktion hat auch dieses Jahr wieder die Einführung eines Sozialtickets für das Gebiet des Landkreises beantragt. Wir wollen einen Zuschuss zu einer einfachen Monatskarte analog zur Stadt Freiburg.

Seit 2016 werden bedürftige Menschen im Bereich des RVF ungleich behandelt: Während es in der Stadt Freiburg ein Sozialticket gibt, das entweder als Zusschuss zu einer Regiokarte oder zu Mehrfahrtentickets gezahlt wird, bleibt dergleichen den Menschen im Landkreis verwehrt.

Wir sind der Meinung, dass diese Ungleichheit ein Ende finden muss. Schließlich trifft es die Menschen im großen Flächenlandkreis Breisgau-Hochschwarzwald noch viel mehr, dass die Regelsätze zur Mobilität in der Sozialgesetzgebung viel zu niedrig angesetzt sind. Die Mobilität der Menschen ist damit so weit einschränkt, dass eine Mindestmaß an Teilhabe nicht mehr gegeben ist.

Wir wollen deshalb für diese Menschen so lange einen Zuschuss zur Regiokarte, bis der Bund endlich seinen Verpflichtungen nachkommt und die Regelsätze den tatsächlichen Gegebnheiten anpasst.

Im letzten Jahr wurde unser Antrag von den Fraktionen der CDU, Freien Wählern, FDP und den ganz Rechten abgelehnt. Nur die Fraktion der Grünen stimmte dafür. Argumentiert wurde mit teils völlig überhöhten Kostenschätzungen.

Wir sind gespannt, wie die Abstimmung in diesem Jahr ausgeht. Wenn der Antrag wieder abgelehnt wird, dann stellen wir ihn halt nächstes Jahr wieder ...

Oswald Prucker

 

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Breisgau-Hochschwarzwald
Einführung eines Sozialtickets im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald


Sehr geehrte Frau Landrätin,


die SPD Kreistagsfraktion stellt erneut den folgenden Antrag:

Der Kreistag möge den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer gebundenen Monatskarte in der Form eines Sozialtickets analog der in der Stadt Freiburg seit 2016 praktizierten Vorgehensweise zum 01.09.2020 beschließen.
Der in Freiburg ebenso angebotene subventionierte Erwerb von Einzelfahrscheinen kann dabei entfallen.


Begründung:
Das 2016 in Freiburg eingeführte Sozialticket sichert den bedürftigen Menschen Mobilität, aber vor allem Teilhabe an Bildung, Kultur und sozialem Austausch. Teilhabe ist auch für viele Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ein elementarer Bestandteil auf dem Weg in den Arbeitsmarkt, einer festen Tagesstruktur und im Besonderen einer stabilen Gesundheit. Die Ermöglichung von Mobilität ist also Prävention vor Krankheit und Vereinsamung und kann deshalb letztlich auch helfen die Kreiskasse zu entlasten.

Es bleibt unverständlich für die Kreiseinwohner, dass im Bereich des RVF bezugsberechtigte Personen ungleich behandelt werden, in Freiburg wird ein Zuschuss unabhängig von Maßnahmen (z.B. Termine beim Jobcenter) gewährt, im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aber nicht.

Die im HARTZ IV Regelsatz enthaltenen Mittel in Höhe von derzeit 35,44 (Bus & Bahn, Auto) sind bekanntermaßen unzureichend und nicht Kosten deckend. Der Erwerb einer gebundenen Regiokarte ist mit diesen Mitteln nicht möglich.

Den Verweis auf den Rückgriff auf andere im HARTZ IV Regelsatz enthaltene Mittel ist dabei nicht akzeptabel, weil dadurch für die Betroffenen existentielle Bedrohungen entstehen können.

Die im April 2018 erfolgte Evaluierung zum Sozialticket im Freiburger Gemeinderat hat gezeigt, dass 80% der zunächst angesetzten Anzahl an Sozialticket abgerufen bzw. in Anspruch genommen wurden.

Eine Nutzungsquote in dieser Höhe im eher ländlich geprägten Breisgau-Hochschwarzwald mit vergleichsweise lückenhaftem ÖPNV Angebot erscheint eher unwahrscheinlich. Eine relativ sichere Abschätzung der zusätzlichen Haushaltsmittel ist aus unserer Sicht auf dieser Basis möglich und wird auf 400 – 600 Tsd. EUR/anno geschätzt. Für das Jahr 2020 wären somit  200 Tsd. EUR im Haushalt zu veranschlagen.

Die Finanzierung des Sozialtickets kann bei dem im Haushaltsentwurf enthaltenen ordentlichen Ergebnis von 10,8 Mio EUR und bei einem Zahlungsmittelüberschuss von mehr als 20 Mio. EUR als gesichert gelten. Sollten für 2020 liquide Mittel fehlen könnte auch eine globale Minderausgabe in Erwägung gezogen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Löffler
SPD Kreistagsfraktion Breisgau-Hochschwarzwald

 

 

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